Vergütung

„Was kostet uns das bei Ihnen?“

Das werden wir oft gefragt.

Steuerberater erbringen vielfältige, qualifizierte Leistungen, die ihren angemessenen Preis haben.

Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen eines Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsleistungen bzw. originären gesetzlichen Aufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).

An diese Vergütungsverordnung ist jeder Steuerberater beim Erstellen der Rechnung gebunden. Da noch weitere, verschiedenste Faktoren die letztendliche Höhe des Honorars beeinflussen, kann an dieser Stelle keine generelle Aussage getroffen und daher auch nicht versprochen werden.

Grundsätzlich richtet sich das Honorar für Steuererklärungen und Buchhaltungen nach den sogenannten Gegenstandswerten, welche aus entsprechenden Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kalkuliert werden. Maßgebend hierfür ist die Festlegung eines Zehntelsatzes durch den Steuerberater. Dieser ist abhängig vom Umfang, Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand der übertragenen Tätigkeit. Üblicherweise orientieren wir uns an der Mittelgebühr.

Weitere Leistungen eines Steuerberaters –zum Beispiel Finanz-, Anlage- oder Unternehmensberatung, Beratung zu Unternehmensnachfolge oder ähnlichem – werden nach den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts bzw. nach bürgerlichem Recht berechnet.

Gern erstelle ich Ihnen im Vorfeld einer Beratung ein individuelles Angebot.